Das Vorgehen hierzu ist im Nachweisverfahren vorgegeben. Zudem hat der Abfallerzeuger die Verantwortung der umweltgerechten Entsorgung, d.h. er muss sich vergewissern, dass seine Abfälle auch gemäß den Vorschriften transportiert und in eine dafür zugelassene Anlage entsorgt werden.
Ab 01.02.2011 müssen alle Akteure des Nachweisverfahrens die digitale Signatur verwenden.
Die Voraussetzungen
» Alle unterschriftsberechtigten Teilnehmer benötigen eine Signaturkarte.
» Die digitale Signatur muss in den Rahmen der bestehenden Organisation eingebunden sein.
» Die elektronischen Dokumente können nur noch digital signiert übermittelt werden.
Wer ist Abfallerzeuger?
Abfallerzeuger ist derjenige, durch dessen Tätigkeit der Abfall entsteht. In vielen Fällen ist diese Definition bereits eindeutig. Insbesondere bei Dienstleistungsbranchen gibt es jedoch Bereiche, die unterschiedlich interpretiert werden können.
Koordinierungsstelle
Der Datenverkehr zwischen den verpflichteten Unternehmen und den Behörden wird von der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) bundesweit überwacht.
Unser Angebot
Die regio iT bietet Ihren Kunden als Dienstleister (Provider) die erforderlichen softwaretechnischen Voraussetzungen zur Erfüllung der gesetzlichen Verordnung der elektronischen Führung von Nachweisen und Registern, einschließlich der Aufnahme/Verarbeitung einer elektronischen Signatur. Als Kunde haben Sie mit der Inanspruchnahme unserer Dienste, Zugriff auf ein eANV-Softwarepaket zur Erfüllung aller im Zusammenhang mit den gesetzlichen Anforderungen erforderlichen Leistungen. Das regio iT eANV-Portal steht allen berechtigten Anwender aus den verschiedenen Bereichen zur Verfügung.
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